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EU-Finanztransaktionsteuer ungewiss

Aus Banken und EU-Diplomatenkreisen ist zu hören, dass die Verhandlungen zur Einführung einer Europäischen Finanztransaktionsteuer derzeit stocken und womöglich die Einführung als solche zur Disposition steht. Die Wahrscheinlichkeit der Einführung einer Europäischen Finanztransaktionsteuer (FTT-11) auf Börsen- und Kapitalmarktgeschäfte wird  daher immer geringer.

Vor allem Abgrenzungsprobleme und unterschiedliche Erwartungen der beteiligten Europäischen Staaten führen dazu, dass die Verhandlungen in Brüssel festgefahren sind. Dadurch ist der von der Europäischen Kommission vorgelegte Zeitplan, der eine Einführung der Finanztransaktionsteuer für Mitte 2014 vorsieht, de facto Makulatur.

Schwierigkeiten bereitet den beteiligten elf EU-Staaten vor allem die Frage, welche Kapitalmarktgeschäfte besteuert werden sollen. Griechenland und Spanien wollen vor allem verhindern, dass die Finanztransaktionsteuer auf Staatsanleihen entrichtet wird. Hingegen wollen Deutschland und Frankreich sicherstellen, dass Rentenversicherer nicht belastet werden. Ferner stellt sich für alle Beteiligten die Frage, ob Transaktionen innerhalb eines Konzerns besteuert werden sollen.

Es ist daher nach wie vor offen, ob, in welcher Form und wann eine Europäische Finanztransaktionsteuer eingeführt wird.

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