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Risk & Compliance

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Die Aufsichtsbehörden haben in dem Jahrzehnt nach der globalen Finanzkrise mit einer in der Branche beispiellosen Verkettung von Maßnahmen und Anforderungen in den Bereichen Risk Management und Compliance reagiert, deren Ausläufer auch heute noch zu zahlreichen Anpassungsbedarfen in diesen Bereichen führen. Die Mindestanforderungen für Compliance sowie die Novellierung der Mindestanforderungen für Risiko verlangen den verschiedenen Marktteilnehmern der Kredit- und Finanzdienstleistungsindustrie eine aktive und gestaltende Compliance-Positionierung ab.

Zieht man Lehren aus den Branchenentwicklungen der letzten Jahre, dann gehört dazu auch die Aufarbeitung der Defizite in der operationellen Risikosteuerung, vielfach bedingt durch komplexe Prozesslandschaften und verteilte IT-Architektur.

KYC Operations

Know your customer (KYC) klingt zunächst wie eine Selbstverständlichkeit. „Kenne Deinen Kunden, denn nur so kannst Du ihn auch bestmöglich betreuen!“ In einigen Branchen (z.B. Banken, Versicherungen, Immobiliengesellschaften) geht es bei KYC allerdings nicht um allgemein gute Kundenbetreuung, sondern um eine spezielle Legitimationsprüfung, die diese durchführen müssen, um z.B. Geldwäsche (Anti Money Laundering – AML) zu verhindern.

Um dies zu gewährleisten, müssen sowohl Bestandskunden turnusmäßig durch die Banken überprüft und deren Daten aktuell gehalten werden als auch jeder potenzielle neue Kunde vor der Anlage des Kontos sozusagen „durchleuchtet“ werden. Es gibt Ausnahmen für Standard-Kleinkunden, bei Firmenkunden hingegen ist es unverzichtbar für die Banken zu wissen, in welchem Geschäftsfeld der Kunde tätig ist und woher seine Geldströme stammen. Dies kann über die Verschlüsselung per kategorisierender Wirtschaftszweige (NACE – Nomenclature générale des activités économiques dans les Communautés Européennes) erfolgen. Ebenso bedeutend ist es für die Banken, den tatsächlich Endbegünstigten und auch wirtschaftlich Berechtigten am Unternehmen genau zu ermitteln.

Die Rechtsgrundlage für die KYC-Erfordernisse für Finanzdienstleister ergeben sich auf nationaler Ebene aus dem Geldwäschegesetz – dort die Sektion „Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kunden“. Das Geldwäschegesetz seinerseits beruht europarechtlich auf EU-Richtlinien (speziell zu nennen wären die 4. und 5. EU-Anti-Geldwäsche Richtlinie).

Auch ist es Banken nur möglich, Vorgaben aus Sanktionslisten zur Terrorismusbekämpfung stringent einzuhalten, wenn ihnen jederzeit die wirtschaftlich Berechtigten und deren Ansässigkeit ihrer Kunden bekannt sind.



Blick in die Praxis:

Sie möchten sich auf die Anforderungen der KYC-Erfordernisse vorbereiten?


KE Associates übernimmt dabei für Sie z.B. folgende Aufgaben:

  • Analyse, Erhebung und Erfassung von Kundendaten unter Berücksichtigung bankspezifischer Anforderungen

  • Erhebung und Prüfung der Kundendaten und wirtschaftlich berechtigter Personen über diverse Kanäle mit zeitgleichen Plausibilitätsprüfungen inkl. PEP-Kontrollen

  • Erstellung von Organigrammen bei komplexen Firmenstrukturen und Zuordnung bzw. Berechnung ggf. der Anteile pro wirtschaftlich Berechtigtem

  • Beratung bei der Migration von alten NACE-Standards auf aktuelle Wirtschaftszweige

  • Sicherstellung der Kundenstammdaten, Qualitätssicherung und Eskalationsmanagement

  • Operatives Bankaccount Management und Prozessreview von Kontoeröffnungen

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Patric Hepp

Partner

p.hepp@ke-associates.de 


Mob. +49 (0) 160 90 58 27 53 

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