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5. EU Anti-Geldwäsche-Richtlinie

Als Reaktion auf die Terroranschläge in Paris (2015) und Brüssel (2016) sowie die „Panama Papers“ beinhaltet die 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie zum Teil signifikante Änderungsvorschläge gegenüber dem erst 2017 verabschiedeten Geldwäschegesetz. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verbessern sowie die Transparenz von finanziellen Transaktionen und Unternehmen innerhalb der Europäischen Union zu stärken. Die Umsetzung dieser Richtlinie hat von den Mitgliedsstaaten bis zum 10.01.2020 zu erfolgen.



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