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Bundesrat zur EU-Finanztransaktionssteuer

Aktualisiert: 10. Dez. 2018

Bundesrat begrüßt die Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer


Der Bundesrat hat in einer Stellungnahme in seiner 908. Sitzung am 22. März 2013 den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Finanztransaktionssteuer in elf Mitgliedsstaaten positiv bewertet und die Bundesregierung aufgefordert, auf ein Inkrafttreten der Richtlinie zum 01.01.2014 hinzuwirken.


Der Vorschlag der Kommission sieht vor, dass Geschäfte mit Aktien und Anleihen mit mindestens 0,1 Prozent und Derivate mit einem Mindeststeuersatz von 0,01 Prozent belastet werden müssen. Einige Finanzgeschäfte, die die Bürger direkt betreffen, wie Verbraucherkredite und Versicherungsverträge, sind von dieser Besteuerung ausgenommen. Die Kommission schätzt, dass durch die vorgeschlagene Finanztransaktionssteuer Einnahmen von ungefähr 30-35 Milliarden Euro generiert werden können, die entweder den nationalen Haushalten oder dem Europäischen Haushalt zugutekommen werden.


Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme gleichwohl darauf hingewiesen, dass eine Überprüfung stattfinden müsse, inwieweit Transaktionen, die der Altersvorsorge dienen, ausgenommen werden können. Hierzu kam eine Studie zu dem Ergebnis, dass ein durchschnittlicher Riestersparer aufgrund der Finanztransaktionssteuer bei einer Laufzeit von 40 Jahren rund 14.000 Euro zusätzlich an Steuer abführen müsste.

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